Allgemeine Geschäftsbedingungen der SI-IMMO AG (SI)

1. Allgemeines
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich. Anderslautende Bestimmungen haben nur Gültigkeit
soweit sie schriftlich vereinbart wurden.
1.2 Der Vertragsgegenstand richtet sich nach dem vom Kunden akzeptierten Angebot oder nach der Auftragsbestätigung von SI.
1.3 Rechte und Pflichten aus Verträgen mit SI, insbesondere hieraus entstehende Ansprüche des Kunden, sind allein zwischen den Vertragsparteien gültig und nicht übertragbar.
2. Leistungsfristen
2.1 Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich soweit diese schriftlich vereinbart wurden.
2.2 Fristen beginnen erst dann zu laufen, wenn die beteiligten Parteien alle Einzelheiten des Vertrags geklärt haben.
2.3 Rechte aus Verzug kann der Kunde nur bei grober Fahrlässigkeit geltend machen.
3. Leistungserbringung
3.1 SI verpflichtet sich zu sorgfältiger Ausführung aller vertraglichen Arbeiten und ist in der Wahl der Methoden frei.
3.2 Teilleistungen sind zulässig wenn es die Vorgehensweise vorsieht.
3.3 SI darf Leistungen durch Dritte erfüllen lassen.
3.4 Der Kunde stellt SI alle zur Erfüllung des Vertrags notwendigen Unterlagen und Arbeitsleistungen kostenlos und rechtzeitig zur Verfügung.
3.5 Der Kunde setzt SI unaufgefordert über Vorgänge, Unterlagen und Beschlüsse, welche einen Einfluss auf die zu erbringende Leistung haben könnten, in Kenntnis.
4. Vorzeitige Auflösung
4.1 Der Vertrag kann beiderseitig nur aus wichtigem Grund vorzeitig aufgelöst werden.
4.2 Bei vorzeitiger Auflösung oder Kündigung zur Unzeit hat SI Anspruch auf Vergütung der erbrachten vertraglichen Leistungen und Spesen.
5. Abnahmebestimmungen
5.1 Die vertragliche Leistung der SI gilt als abgenommen, falls nicht innert einer Frist von 30 Tagen nach Abschluss von Teil oder Gesamtleistungen eine schriftliche Mängelrüge des Kunden vorliegt. (im Weiteren: „Abschluss“ genannt)
5.2 Entsprechend gelten Teilleistungen einzeln als abgenommen.
5.3 Eine allfällige Nachbesserung von Leistungen verlängert die Abnahmefrist nicht.
6. Vergütung, Zahlungsbedingungen
6.1 Bei Leistungen nach Aufwand stellt SI monatlich Rechnung über die erbrachte Leistung.
6.2 Arbeitsleistungen nach Aufwand werden auf Basis von acht Stunden pro Arbeitstag bei fünf Tagen pro Woche berechnet.
6.3 SI kann auch Leistungen zum Festpreis oder auf Erfolgsbasis (Courtage, Provision) erbringen. Nachträgliche Änderungen und/oder Auftragserweiterungen, die zu einem Mehraufwand führen, sind zusätzlich entschädigungspflichtig.
6.4 SI hat, neben der vereinbarten Vergütung für Arbeitsleistung, Anspruch auf die Vergütung von Spesen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung. Auto- und Bahnreisen innerhalb der Schweiz sind jedoch im Preis inbegriffen.
6.5 Bei längeren Einsätzen vor Ort hat jeder SI-Mitarbeiter Anrecht auf eine bezahlte Heimreise pro Woche.
6.6 Rechnungen sind 10 Tage nach Erhalt netto, zzgl. MwSt zahlbar. Verrechnung ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug kann SI einen Verzugszins geltend machen.
6.7 Bei Zahlungsverzug kann SI bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen die Leistung ohne weitere Konsequenzen für sie aussetzen und alle ihr überlassenen Unterlagen und Geräte einbehalten (Retentionsrecht).
6.8 SI kann Eigentumsvorbehalte und Pfandrechte eintragen lassen.
7. Gewährleistung
7.1 SI gewährleistet die sorgfältige Ausführung der Leistungen nach den Grundsätzen ordentlicher Berufsausübung.
7.2 Der Kunde ist zur Prüfung der Teil- und Gesamtleistung verpflichtet. Bei Vorliegen von Mängeln wird er diese jeweils innert 30 Tagen schriftlich SI mitteilen.
7.3 Der Kunde hat Anspruch auf Nachbesserung der schriftlich gerügten Mängel. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
8. Haftung
8.1 Schadenersatzansprüche des Kunden aus jedem Rechtsgrund, ausser grober Fahrlässigkeit, sind ausgeschlossen.
8.2 Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn angeblicher Schaden nicht innert 30 Tagen nach Kenntnis der Schädigung schriftlich SI mitgeteilt wird. Schadenersatzansprüche verjähren ein Jahr nach Abschluss.
8.3 Jede weitere Haftung für Folgeschäden oder indirekte Schäden, ist ausgeschlossen. SI haftet nicht für die Wiederherstellung verlorener Daten oder Programme.
9. Urheberschutz
9.1 Die Urheberrechte aller von SI erstellten Dokumente sowie aller angewendeten Hilfsmittel und Methoden bleiben bei SI.
10. Geheimhaltung
10.1 Der Kunde und SI sind gegenseitig verpflichtet alle Informationen und Kenntnisse geheim zu halten.
10.2 Nicht der Geheimhaltung unterliegen: Allgemein bekannte Informationen, bereits veröffentlichte Informationen, Informationen aus dritter Quelle und Informationen an deren Geheimhaltung die andere Partei kein Interesse haben kann.
10.3 Die Geheimhaltungspflicht bleibt nach Abschluss für ein Jahr weiter bestehen.
11. Teilnichtigkeit
11.1 Werden Teile dieses Vertrages nichtig, nicht durchführbar oder rechtsunwirksam, so gilt der Restvertrag weiter. Die betroffenen Teile sind so auszulegen, dass im Ganzen der Sinn des Vertrags erhalten bleibt.
11.2 Rechtslücken sind durch Artikel, welche dem ursprünglichen Willen der Vertragsparteien entsprechen, zu schliessen. Kann keine Einigung darüber erzielt werden, so sind die entsprechenden Bestimmungen des Zivilrechts anzuwenden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort ist der Sitz der SI.
12.2 Gerichtsstand ist der Sitz der SI. SI ist auch berechtigt, die Gerichte am Sitz des Kunden anzurufen. Es gilt Schweizerisches Recht.